Bei der Richtlinienpsychotherapie handelt es sich um eine psychotherapeutische Behandlung in einem geschützten, vertraulichen Rahmen mit strukturierter Diagnostik und gemeinsam formulierten Therapiezielen. Im Mittelpunkt stehen das Verstehen aufrechterhaltender Muster sowie das Erarbeiten und Einüben konkreter Veränderungsstrategien im Alltag über einen längeren Zeitraum hinweg.
Da der Erfolg von Psychotherapie Kontinuität und Verlässlichkeit erfordert, finden die Sitzungen wöchentlich statt. Der Therapietermin ist exklusiv für Sie reserviert.
Sie nehmen Kontakt zu mir auf, und wir vereinbaren einen Termin zum Erstgespräch. Informieren Sie sich am besten bereits jetzt bei Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe zu den Bedingungen der Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie.
Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und Fragen zu stellen. Ich verschaffe mir einen ersten Eindruck von Ihrer Situation und erläutere formale Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen.
Es erfolgt eine ausführliche diagnostische Abklärung. Ziel ist es, aktuelle Beschwerden, Ursachen und Ressourcen besser zu verstehen. Sie lernen meine Arbeitsweise kennen und prüfen, ob die "Chemie" stimmt.
Wenn wir uns für eine Psychotherapie entscheiden, legen wir gemeinsam konkrete Therapieziele fest. Die voraussichtliche Dauer sowie der organisatorische Rahmen werden transparent besprochen und abgestimmt.
Sie erhalten Informationen zur Antragstellung bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen. Bei Selbszahler*innen entfällt dieser Schritt.
Die eigentliche Psychotherapie erfolgt in wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten. Ziel ist es, belastende Muster zu verstehen und alltagsnahe Veränderungsstrategien zu entwickeln und zu erproben. Um den Transfer in den Alltag zu gewährleisten, bearbeiten Sie therapeutische Hausaufgaben.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen von Bund und Ländern seit 1. Juli 2024.
Private Krankenversicherung und Beihilfen
Die Kosten für eine wöchentliche ambulante Psychotherapie werden in der Regel nach Beantragung von den Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernommen, sofern eine psychische Erkrankung vorliegt und eine ambulante Behandlung angezeigt ist. Ich stelle Ihnen monatliche Rechnungen, die Sie zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme im Vorfeld, da dies auch von Ihrem individuellen Vertrag abhängt.
Selbstzahler*innen
In dem Fall, dass Sie die Behandlung selbst zahlen möchten, kann direkt und ohne weitere Formalitäten mit der Psychotherapie begonnen werden. Psychotherapiekosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Das Honorar für die Selbstzahlerleistungen orientiert sich ebenso an der GOP und beträgt 180 € für eine 50 minütige einzeltherapeutische Sitzung (weitere Kosten, z.B. für Diagnostik, sind in diesem Betrag bereits inkludiert).